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MeteoSchweiz ist dem Eidgenössischen Departement des Innern EDI angegliedert und ist im 2. Kreis der Bundesverwaltung.
Als eines der ersten FLAG -Ämter (Führen mit Leistungsauftrag und Globalbudget) orientiert sich MeteoSchweiz seit 1997 am Markt und richtet ihre Dienstleistungen konsequent an den Bedürfnissen der Öffentlichkeit und weiterer Kunden aus.
Die Reform von MeteoSchweiz Das Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie MeteoSchweiz soll in eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit überführt werden. Damit erhält sie mehr Handlungsspielraum, um ihre Aufgaben als nationaler Wetter- und Klimadienst optimal zu erfüllen. Sie soll den Nutzen ihrer Leistungen für alle Anspruchsgruppen steigern und die sicherheitsrelevanten Aufgaben des Bundes effizient erfüllen. Das Aufgabenspektrum verändert sich nicht wesentlich, wird aber grundlegend neu strukturiert. Für die Schaffung der neuen Rahmenbedingungen muss das Bundesgesetz über Meteorologie und Klimatologie (MetG) totalrevidiert werden.
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